Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu pflanzlichen Milch-Alternativen

Restaurants müssen in Zukunft vegane Pflanzenmilch anbieten.
· 2 Minuten Lesezeit

- Pflanzenmilch in aller Munde  - 

 Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat soeben einen Beschluss erlassen, wonach in allen Speiselokalen oder Cafés eine pflanzliche Milch-Alternative angeboten werden muss.

Der EuGH gab damit mehreren veganen und ökologischen Verbraucherverbänden recht, die für umwelt- und gesundheitsbewusste Konsumenten eine gesunde vegane Milch-Alternative forderten. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass man dem heutigen Zeitgeist und aktuellen medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen müsse und sich nicht vor alternativen Ernährungsformen verschließen dürfe.
Die Umweltschädigung, die mit der industriellen Massentierhaltung einhergehe, sei unumstritten. Ebenso, dass Milcherzeugung zur Verseuchung des Grundwassers und Erwärmung des Erdklimas beitrage.

Landwirtschaftsminister Schmidt sieht neue Chancen

Damit wurde die Klage des Landwirtschaftsministeriums zurückgewiesen, wonach Milch aus Kuheutern die einzige mögliche Kaffee-Zugabe sei. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt äußerte dazu, er müsse sich der Entscheidung des Gerichshofes und einer großen Zahl von Befürwortern "wohl oder übel beugen". Persönlich überzeugt sei er zwar nicht von der Sache, aber er sehe auch Chancen für die Zukunft der Landwirte, wenn sie auf den Ackerflächen statt Viehfutter z.B. Soja oder Getreide und Gemüse für den menschlichen Verzehr anbauen würden.

Umstellungsphase von 3 Monaten

Das Urteil besagt, dass nach einer Umstellungsphase von 3 Monaten jeder Anbieter von Heiß-Getränken dazu verpflichtet ist, z.B. eine Soja-, Nuss- oder Hafermilch-Alternative anzubieten. Diese muss rein vegan (ohne tierische Stoffe), gentechnik- und laktosefrei sein sowie biologisch hergestellt, um damit eine möglichst große Konsumentengruppe abzudecken. So kämen sowohl Veganer, Flexitarier und laktoseintolerante Menschen (welche ca. 20% ausmachen) auf ihre Kosten.

Eine neue Sprachregelung wurde ebenfalls beschlossen: Um Verwechselungen zu vermeiden, muss die nicht-tierische Milch als "Pflanzenmilch", "rein pflanzliche Milch" oder "vegane Milch" eindeutig gekennzeichnet sein.
Auch konkrete Bezeichnungen, die zweifelsfreie Rückschlüsse auf den Inhalt geben, seien zulässig ("Sojamilch", "Hafermilch" oder "Mandelmilch"). Die Bezeichnung "Milch" (ohne Zusatz) ist weiterhin allein der Kuh-Milch vorbehalten.

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Die Vorteile überwiegen

Für die betroffenen Restaurants und Cafés dürfte der Aufwand überschaubar sein, da pflanzliche Milchprodukte inzwischen auch im Großhandel zu finden sind und von der Haltbarkeit die der traditionellen Kuhmilch deutlich übertreffen.  Zudem steige die Nachfrage rasant.

Einige große Kaffeeketten wie Starbucks oder Coffee Fellows würden ohnehin bereits pflanzlich Milch-Alternativen anbieten und dafür ein durchweg positives Feedback der Kunden erhalten. 

Niemand werde gezwungen, Pflanzenmilch zu trinken. Aber das Angebot biete vielfältige Vorteile für Menschen, Tiere und Umwelt. (fpa)

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